Remote-Entwicklung Vertragliches

Im Bereich der Vertragsgestaltung entspricht der Einsatz von Inlands-remote-Freiberuflern dem üblichen vor-Ort-Einsatz. Sie schließen Ihre Verträge direkt mit dem Freiberufler, wie Sie es bei Ihnen vor Ort auch tun würden. Sie brauchen daher in diesem Zusammenhang keine neuen rechtlichen Fragen bedenken. Alle unsere remote-Freiberufler sind deutsche Staatsbürger, alle Verträge werden im Inland nach deutschem Recht geschlossen.


TLC Software bietet für die Beauftragung einen standardisierten Vertragstext als Grundlage an, der die allgemein üblichen Punkte abdeckt. Wenn gewünscht kann auch ein von Ihnen gelieferter Vertragstext Grundlage werden.


Stundenabrechnung

Genau wie bei vor-Ort-Freiberuflern erfolgt die Abrechnung in der Regel per Dienstvertrag mit einem "All-In" Stundensatz.